Fertigung
Zu den meisten Bastelarbeiten auf dieser Seite gibt es ein
Video über die komplette Herstellung, die zusätzlich zu den vorhandenen Fotos
Aufschluss über Aussehen und Funktion geben. Änderungen auf Kundenwunsch sind
jederzeit möglich und werden vor Vertragsschluss in Bild- oder Videoform dem
Kunden vorgestellt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit auf Anfrage ein Probeexemplar zu bestellen, um sich von dem Produkt zu überzeugen.
Vertragsschluss
Die Beratung und das Erstellen eines Angebotes sind für den
Kunden völlig kostenlos. Diese werden durch Absprachen mittels E-Mail, Telefon
oder ähnlichen Kommunikationsmitteln stattfinden. Mit der Entrichtung des fälligen Betrages
willigt der Käufer dem Kaufvertrag ein und erklärt sich mit den AGB und dem
Widerrufsrecht einverstanden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Fertigung der
Waren.
Lieferkosten und
-zeiten
Anfallende Lieferkosten werden dem Kunden bei der Erstellung
des Angebotes dargelegt, welche auf Wunsch des Kunden jedoch angepasst werden
können. Abhängig sind diese vom Umfang und dem Gewicht der zu liefernden Ware. Die
Versanddauer des beauftragten Versandunternehmens kann unterschiedlich sein.
Die Regelversanddauer ist beim entsprechenden Versandunternehmen zu erfragen.
Die benötigte Fertigungszeit und der Versandtermin werden
dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt und hängen mit der Zahlung der
bestellten Ware zusammen.
Widerrufsrecht § 312g BGB
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß §
355 zu. (Formular als docx oder pdf)
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts
anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt
sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch
den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies ist bei allen von Bettys
Crafts gefertigten Waren der Fall.
2. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
4. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,5.
2. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
4. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,5.
Verträge
zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss
vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss
geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf
dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
6.Verträge
zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in
einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung
entfernt wurde,7.
Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
8.Verträge
zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen,
einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf
dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und
die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen
Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des
Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren,
Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,
9. vorbehaltlich
des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den
Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken,
Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen
und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die
Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
10. Verträge,
die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der
Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese
Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar
in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten
basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den
Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen
verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),
11. Verträge,
bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert
hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder
Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich
weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher
nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem
Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur
nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
12. Verträge
zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn,
dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat
oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und
13. notariell
beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über
Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte
des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 gewahrt sind.Die
Ausnahme nach Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Verträge über
Reiseleistungen nach § 651a, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf
denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des
Verbrauchers geführt worden.
(3) Das
Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen, bei denen dem
Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 506 bis 512 ein Widerrufsrecht
nach § 355 zusteht, und nicht bei außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen, bei denen dem Verbraucher bereits nach § 305
Absatz 1 bis 6 des Kapitalanlagegesetzbuchs ein Widerrufsrecht zusteht.
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen § 355 BGB
(1) Wird einem
Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift
eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den
Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr
gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht
widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem
Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum
Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine
Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(3)
Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich
zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die
Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für
den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher
wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der
Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.
Partnerprogramm von Amazon EU
Bettina Naumann ist Teilnehmer des
Partnerprogramms von Amazon EU, das zur Bereitstellung eines Mediums für
Websites konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von
Werbeanzeigen und Links zu Amazon.de Werbekostenerstattung verdient werden kann.
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Georg-Wolf-Str. 11
96163 Gundelsheim
Tel.: 0951 96830913
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